Beschlussvorlage - GVUe-0063/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz möge beschließen:

 

Der Neubau des Sanitärgebäudes erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14.

 

Option 1: Hochbau

Der Neubau wird in klassischer Bauweise umgesetzt, um eine langfristige Lösung zu gewährleisten.

Option 2: Containerbau

Der Neubau erfolgt in Containerbauweise, um die Kosten zu senken und eine schnellere Realisierung zu ermöglichen.

 

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Sachverhalt

 

Klärung der Bauweise: Hochbau oder Containerbau.

Gemäß Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Ückeritz soll im Bereich des Tourismuszentrums (Baugebiet SO 4) ein neues Sanitärgebäude errichtet werden. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Bauweise:
    • Hochbau: Klassisches Gebäude mit dauerhafter Bauweise aus konventionellen Baumaterialien (Beton, Ziegel, Holz).
    • Containerbau: Modulare Bauweise mit Fertigmodulen.
  2. Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 14:
    • Zulässige Grundfläche: 560 m² als Höchstmaß ​(Plan BP 14 Ückeritz Arbeitsblatt S. 32).
    • Umwelt- und Naturschutzauflagen.
    • Anpassung an das bestehende Campingplatzkonzept und dessen ästhetische Anforderungen.
  3. Kostenvergleich:
    • Hochbau: Höhere Initialkosten, jedoch längere Lebensdauer und geringere Wartungskosten.
    • Containerbau: Günstiger in der Errichtung, aber möglicherweise kürzere Lebensdauer und häufigere Wartungsarbeiten.

 

 

  1. Einsatzmöglichkeiten:
    • Hochbau bietet eine dauerhafte Lösung, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt.
    • Containerbau erlaubt eine kurzfristige Umsetzung und ist bei Bedarf leichter erweiterbar oder rückbaubar.

 

5. Umweltverträglichkeit:

Beide Bauweisen sind unter Berücksichtigung der Umweltauflagen aus dem Bebauungsplan zu planen und zu bewerten.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Beschlusses die notwendigen Ausschreibungen und Planungen einzuleiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kostenrahmen für beide Bauweisen sind entsprechend zu prüfen und darzustellen. Eine genaue Schätzung wird von den zuständigen Planungsbüros erwartet.

 

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Anlagen

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