Beschlussvorlage - GVUe-0063/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Bauweise des neuen Sanitärgebäudes im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Ückeritz
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz möge beschließen:
Der Neubau des Sanitärgebäudes erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14.
Option 1: Hochbau
Der Neubau wird in klassischer Bauweise umgesetzt, um eine langfristige Lösung zu gewährleisten.
Option 2: Containerbau
Der Neubau erfolgt in Containerbauweise, um die Kosten zu senken und eine schnellere Realisierung zu ermöglichen.
Sachverhalt
Klärung der Bauweise: Hochbau oder Containerbau.
Gemäß Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Ückeritz soll im Bereich des Tourismuszentrums (Baugebiet SO 4) ein neues Sanitärgebäude errichtet werden. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-
Bauweise:
- Hochbau: Klassisches Gebäude mit dauerhafter Bauweise aus konventionellen Baumaterialien (Beton, Ziegel, Holz).
- Containerbau: Modulare Bauweise mit Fertigmodulen.
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Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 14:
- Zulässige Grundfläche: 560 m² als Höchstmaß (Plan BP 14 Ückeritz Arbeitsblatt S. 32).
- Umwelt- und Naturschutzauflagen.
- Anpassung an das bestehende Campingplatzkonzept und dessen ästhetische Anforderungen.
-
Kostenvergleich:
- Hochbau: Höhere Initialkosten, jedoch längere Lebensdauer und geringere Wartungskosten.
- Containerbau: Günstiger in der Errichtung, aber möglicherweise kürzere Lebensdauer und häufigere Wartungsarbeiten.
-
Einsatzmöglichkeiten:
- Hochbau bietet eine dauerhafte Lösung, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt.
- Containerbau erlaubt eine kurzfristige Umsetzung und ist bei Bedarf leichter erweiterbar oder rückbaubar.
5. Umweltverträglichkeit:
Beide Bauweisen sind unter Berücksichtigung der Umweltauflagen aus dem Bebauungsplan zu planen und zu bewerten.
6. Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Beschlusses die notwendigen Ausschreibungen und Planungen einzuleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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