Beschlussvorlage - AAS-0016/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2019 wie folgt fest.
13.553.783,73 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
6.667,60 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
132.881,06 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-16.184,21 € |
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2019 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2019 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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