Beschlussvorlage - AAS-0018/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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11.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Stadt Usedom zum 31.12.2019 wie folgt fest.
22.442.626,62 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
11.672,21 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
29.897,52 € |
Einstellung in die Kapitalrücklage |
295,70 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
-184.849,66 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-658.673,72 € |
Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Stadt Usedom zum 31.12.2019 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)
Die Einstellung in die Kapitalrücklage ergibt sich aus Vermögenszuordnungen für die Flurstücke 383/1 und 384 in der Flur 1 gelegen in der Gemarkung Usedom.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Usedom zum 31.12.2019 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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