Beschlussvorlage - GVKo-0035/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Geltungsbereich

Der 3,00 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow liegt in der Gemarkung Koserow, Flur 7, und betrifft die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise).

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortseingang der Gemeinde Koserow an der Bundesstraße B 111. Es ist im Südosten und Nordwesten von Waldflächen und im Nordosten von einem Ferienhausgebiet umgeben. 

 

Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:

Im Nordwesten: durch die Flurstücke 200/7, 200/8, 200/10, 200/11, 200/12, 200/13 200/15, 200/22 und 200/23 der Flur 7 Gemarkung Koserow.

Im Nordosten: durch die Flurstücke 213/3 der Flur 7 und 11/30 der Flur 6 der Gemarkung Koserow,

Im Südwesten: durch die Flurstücke 149, 150 und 199 der Flur 8 Gemarkung Koserow

Im Südosten: durch die Teilflächen der Flurstücke 195 und 196/1 der Flur 7 Gemarkung Koserow.

Der Beschlussvorlage ist ein Übersichtsplan beigefügt, in welchem der Geltungsbereich blau umrandet ist und der Teil dieser Beschlussvorlage ist.

 

4. Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Für den Geltungsbereich wurde am 20.03.23 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Im Zuge der Planungsanzeige wurde vom zuständigen Amt für Raumordnung und Landesplanung in seiner Stellungnahme vom 15.01.2024 darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Bebauungsstruktur eine Erweiterung und Verfestigung von Splitterbebauung im Wald darstellt und damit den Zielen der Raumordnung widerspricht. Es wird eine Reduzierung der Siedlungsfläche auf die im Flächennutzungsplan festgesetzte Fläche gefordert. Hierbei handelt es sich um den bebauten Streifen entlang der Straße „Am Kiefernhain“.

 

Um diese vorhandene Bebauung planungsrechtlich zu sichern, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom 20.03.2023 aufgehoben werden und mit einer geänderten Zielstellung neu gefasst werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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