Beschlussvorlage - GVKo-0032/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“, in der Fassung von Mai 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Pina Thore
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss Koserow
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die zum Entwurf der 14. Änderung des FNP der Gemeinde Ostseebad Koserow, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“, in den Fassungen August 2023, November 2023 und Mai 2024 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Koserow geprüft und das Ergebnis im beiliegenden Abwägungsvorschlag formuliert.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, dem der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zuzustimmen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ sind gemäß §§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthalten keine Einwände zur 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthalten Einwände zur 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“. Die Einwände beziehen sich im Wesentlichen nicht auf die vorbereitende Bauleitplanung. Hinweise sind soweit berücksichtigt, wie sie für die Ebene „vorbereitende Bauleitplanung“ (siehe § 1 [2] BauGB) von Belang sind. Alle weiteren Hinweise sind im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ der Gemeinde Ostseebad Koserow geklärt, bzw. abschließend zu klären.
Der Entwurf der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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380,2 kB
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