Beschlussvorlage - AAS-0010/24-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 des städtebaulichen Sondervermögens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Koserow zum 31.12.2019 wie folgt fest.
0 € |
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Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
0 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
0 € |
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Koserow für das Städtebauliche Sondervermögen zum 31.12.2019 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Laut Mitteilung der BIG Städtebau GmbH ist für die Gemeinde Koserow durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus das Ende der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme zum Stichtag 31.12.2015 benannt. Der Abschlussbescheid für die Maßnahme „Dorfkern und Marktplatz“ des Landesförderinstitutes erging am 18.01.2019.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Koserow zum 31.12.2019 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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