Beschlussvorlage - GVLo-0020/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, die Teileinziehung  eines Teils der Grundstücke  Gemarkung Loddin, Flur 1, Flurstück 255/1 (teilweise) und Flur 1, Flurstück 68 (teilweise) zu beantragen. Diese Teileinziehung soll dergestalt sein, dass die Bahnüberquerung mit VZ 240 ausgeschildert wird und damit nur noch für Fahrradfahrern und Fußgängern vorbehalten bleibt.   

 

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Sachverhalt

 

Durch den Bürgermeister wurde bei einem Vororttermin angeregt, dass aufgrund der zunehmenden Bauwerksschäden die Brücke für den PKW-Verkehr gesperrt werden könnte. Bereits jetzt wurde die Tonnagebegrenzung von ursprünglich 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen reduziert. Gleichzeitig wurde aber auch immer wieder festgestellt, dass es zahlreiche Verstöße gegen diese Begrenzung gab, so dass darunter auch die Bausubstanz leidet. 

 

Als Lösung kann daher die Beschilderung als gemeinsamer Rad- und Fußweg, eventuell mit Drängelgittern gesehen werden.

Die Teileinziehung ist beim Landkreis nach einer Auslegungs- und Anhörungsphase zu beantragen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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