Beschlussvorlage - StV-0022/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Usedom über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Insel Usedom-Peenestrom"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Franziska Freyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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16.10.2024
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22.01.2025
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Geplant
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Hauptausschuss Usedom
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Stadt Usedom musste in 2024 für die Gewässerunterhaltung / Verwaltung und der Unterhaltung der Deiche und Schöpfwerke 40.400 € mehr zahlen. Die Beiträge müssen auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Der Wasser- und Bodenverband teilte der Verwaltung mit ihrer Beitragsrechnung für 2024 die aktuellen Kosten mit. Lt. Beitragsrechnung 2023 betrug die Gebühr 111.612,27 € und 2024 werden 155.328,90 € veranschlagt. Das ist eine Steigerung von 39,17 % .
Der Hebesatz für die Gewässerunterhaltung/Verwaltung hat sich von 9,40 € auf 10,90 € pro Beitragseinheit erhöht.
Eine weitere Ursache für die gestiegenen Gebühren ist der teilweise immense Anstieg der Kosten zur Unterhaltung der Schöpfwerke und Deiche.
Der Wasser- und Bodenverband ermittelte alle freientwässernden Flächen. Das sind Flächen, die sich nicht im Einzugsbereich von Schutzanlagen befinden und nicht vom Verband unterhalten werden. Auf diese Flächen werden keine Kosten mehr umgelegt, so dass die Gesamtfläche, die in die Kalkulation einfließt, geringer ist und die Kosten demnach auf eine minimierte Flächenzahl umgelegt werden, was ebenfalls eine Erhöhung der einzelnen Gebühr zur Folge hat.
Finanz. Auswirkung
Die Kalkulation würde ab 2025 folgende Werte für
- Bauland und sonstige befestigte Flächen: Erhöhung von 7,40 € auf 8,34 €/1.000m²
- landwirtschaftliche oder gleichartig genutzte Flächen: Erhöhung von 3,70 € auf 4,17 €/1.000 m²
- forstwirtschaftliche genutzte Flächen: Erhöhung von 1,85 € auf 2,08 €/1.000 m²
ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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60,3 kB
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