Beschlussvorlage - GVKo-0017/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Geltungsbereich

 

Das Planänderungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch den Triftweg, im Osten durch Wohnbebauung an der Hauptstraße, im Süden durch einen Graben II. Ordnung und landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch die Bundesstraße 111 begrenzt.

 

In den Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow werden folgende Grundstücke einbezogen:

 

Gemarkung  Koserow

Flur   9

Flurstücke  43/28, 43/32, 43/ 41, 43/42, 43/43 teilweise, 43/44 teilweise, 46 teilweise,

48/5,  48/6, 54/1 und 47

Die Gesamtfläche des Planänderungsgebietes beträgt rd. 3,55 ha.

Ein Bild, das Karte, Text, Atlas enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

1.

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Koserow hat die zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow in der Fassung von 06-2022 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden abschließend am …………..  geprüft und abgewogen.

 

2.

Aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), beschließt die Gemeindevertretung des Ostseebades Koserow die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow.

 

3.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung ist 1 Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. ausgeschlossener Gemeindevertreter: Herr Mußgang

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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