Beschlussvorlage - GVKo-0009/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow für den Bereich zwischen Siemensstraße, Birkenweg und Kölpinseer Weg.

 

Übersicht Plangebiet (Grundlage Planzeichnung 5. Änderung FNP)   --

 

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Automatisch generierte Beschreibung

Übersicht Plangebiet

 

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Sachverhalt

 

Die Fläche zwischen Siemensstraße und Kölpinseer Weg, westlicher Abschnitt, ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. Die Fläche ist für eine effektive landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der herangerückten und heranrückenden Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, großflächiger Einzelhandel, u.a.) nicht geeignet. Es bestehen verschiedene bauleitplanerische Konfliktsituationen zwischen den Nutzungsarten.

Die Änderung soll in die Nutzungsarten Grünflächen - Festlegung der genaueren Nutzung im Planverfahren - und Bauflächen – hier als urbane Baufläche - erfolgen. Diese Nutzungsarten berücksichtigten Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und nichtstörendes Gewerbe sowie Belange von Natur und Umwelt. Genaue Festlegungen zu Art und Umfang der Nutzung werden in erforderlichen verbindlichen Bauleitplanungen festgeschrieben.

 

Am 12.12.2022 wurden im Rahmen der Informationsvorlage - GVKo-0698/22 die Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Koserow für den Bereich zwischen Siemensstraße, Birkenweg und Kölpinseer Weg bereits diskutiert.

 

Vorliegend ist nun der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des FNP.

 

Das Raumordnungsamt hat bei Vorgesprächen durchklingen lassen, dass die Ausweisung von neuem Wohnraum der Gemeinde Koserow durch die letzten Aufstellungsbeschlüsse ausgeschöpft sei.

Grundsätzlich sagte Herr Szponik jedoch, bietet sich der Geltungsbereich an, da er einen Lückenschluss des Siedlungsraumes bewirken würde.

 

Wenn wir eine positive Rückmeldung auf die Planungsanzeige von der Raumordnung erhalten, sollte den Gemeindevertretern klar sein, dass die Ausweisung der Wohnraumkapazitäten vollkommen ausgeschöpft ist.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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