Beschlussvorlage - GVMe-0009/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin stimmt der Wahl des Kameraden Fabian Großmann zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mellenthin zu. Der Kamerad Großmann wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

 

Der stellvertretende Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Mit Datum vom 07.11.2022 ist der bisherige stellvertretende Wehrführer von seinem Amt zurückgetreten. Es bedurfte daher einer Ersatzwahl.

 

Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

 

  • Kamerad Fabian Großmann

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Rechtsgrundlage

Wählbarkeitsvoraussetzung

Großmann, Fabian

§ 12 (2) Nr. 1 BrSchG M-V

Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

Seit 02.05.2005 Mitglied im aktiven Dienst = Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 2 BrSchG M-V

Persönliche und fachliche Eignung für das Amt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Großmann für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein = Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 3 BrSchG M-V i. V. m. § 3 (2) FwLDAVO M-V

Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen

Gruppenführer am 26.04.2024

 

Leiter einer Feuerwehr muss innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 4 BrSchG M-V

Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kamerad Großmann ist 37 Jahre alt = Voraussetzung erfüllt

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass der vorgeschlagene Kamerad die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllt und die Wählbarkeit somit gegeben war.

 

Die Freiwillige Feuerwehr führte die Ersatzwahl am 28.06.2024 durch. Hier wurde Kamerad Fabian Großmann zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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