Beschlussvorlage - GVMe-0008/24
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mellenthin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mellenthin
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Entscheidung
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19.08.2024
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2024 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.
Seit März 2024 hält die FF Mellenthin eine Jugendfeuerwehr vor. Der Jugendfeuerwehrwahrt erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den
Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro
Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.