Beschlussvorlage - GVMe-0008/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mellenthin rückwirkend zum 01.03.2024 wie folgt festzusetzen:

Jugendfeuerwehrwart:  125,00 Euro pro Monat

 

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Sachverhalt

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2024 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.

 

Seit März 2024 hält die FF Mellenthin eine Jugendfeuerwehr vor. Der Jugendfeuerwehrwahrt erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den

 

Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro

 

Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Summe der zu zahlenden Aufwandsentschädigungen beträgt 6.000,00 Euro pro Jahr und ist im Ergebnishaushalt 2024 eingeplant.

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