Beschlussvorlage - GVPu-0303/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudgla beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.04.2024 zu der Auftragsvergabe Planungsleistungen für die Errichtung einer Mühlenscheune gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde hat für die Errichtung einer Mühlenscheune Fördermittel bewilligt bekommen. Für die Planungsleistungen erfolgte eine Verhandlungsvergabe.

Bieter                                                                                     Angebotssumme

Dipl.-Ing. Achim Dreischmeier, Koserow                               12.026,44 € (brutto)

Bauplanung Witt, Usedom                                                      Kein Angebot

Ingenieurbüro D. Neuhaus und Partner, Anklam                    Kein Angebot

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Die Maßnahme muss laut Zuwendungsbescheid bis zum 15.09.2024 fertiggestellt und abgerechnet sein. Vor den Kommunalwahlen am 09.06.2024 findet keine Gemeindevertretersitzung statt. Daher muss der Auftrag für die Planungsleistungen so schnell wie möglich vergeben werden.

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

Der Auftrag für die Planungsleistungen für die Errichtung einer Mühlenscheune wird an das Büro Dipl.-Ing. Achim Dreischmeier aus Koserow vergeben. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 08.04.2024 mit einer Angebotssumme von 12.026,44 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

12.026,44 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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