Beschlussvorlage - GVSt-0005/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.06.2024 zu der Auftragsvergabe Aufbau von Spielgeräten für den Spielplatz in der Gemeinde Stolpe OT Gummlin gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde hat Fördermittel für die Sanierung des Spielplatzes beantragt und bewilligt bekommen. Für den Aufbau der Spielgeräte erfolgten eine Markterkundung, bei der folgende Dienstleister beteiligt wurden:

 

Bieter                                                                                              Angebotssumme

Robert Köster, Rankwitz                                                                 7.080,50 €

Grünanlagen & Trockenbau, Dargen                                              8.151,50 €

Bau- u. Hausmeisterservice Wilke, Rossin                                     Kein Angebot

 

Nachweis der Dringlichkeit:

 

Die bewilligten Mittel müssen bis zum 31.10.2024 verbraucht, abgerechnet und nachgewiesen werden. Um eine Fristgerechte Einreichung garantieren zu können, muss der Auftrag so schnell wie möglich vergeben werden.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Der Auftrag für den Aufbau der Spielgeräte für den Spielplatz wird an die Firma Robert Köster aus Rankwitz vergeben. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 11.06.2024 mit einer Angebotssumme von 7.080,50 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

7.080,50 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

1.416,10 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

5.664,40 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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