Beschlussvorlage - GVSt-0004/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.06.2024 zu der Auftragsvergabe Lieferung und Montage von Spielgeräten für den Spielplatz in der Gemeinde Stolpe OT Stolpe gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde hat Fördermittel für die Sanierung des Spielplatzes beantragt und bewilligt bekommen. Für die ausgewählten Spielgeräte erfolgten eine Verhandlungsvergaben, bei der folgende Spielgerätehersteller beteiligt wurden:

 

Bieter                                                                                Angebotssumme

HST Spielgeräte, Aßlar                                                    13.797,94 €

ESPAS, Kassel                                                                 Kein Angebot

HABA-Pro                                                                         Kein Angebot

 

Nachweis der Dringlichkeit:

 

Die bewilligten Mittel müssen bis zum 31.10.2024 verbraucht, abgerechnet und nachgewiesen werden. Um eine Fristgerechte Einreichung garantieren zu können, muss der Auftrag so schnell wie möglich vergeben werden.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Spielgeräte für den Spielplatz wird an die Firma HAST Spielgeräte aus Aßlar vergeben. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 24.06.2024 mit einer Angebotssumme von 13.797,94 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

13.979,94 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

2.759,59 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

11.038,35 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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