Beschlussvorlage - GVSt-0003/24
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Vertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom im Kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
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Entscheidung
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16.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom bevollmächtigt
den / die Fachbereichsleiter/in für Finanzen des Amtes Usedom-Süd,
mit der Vertretung der Gemeinde Stolpe in der Verbandsversammlung des kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.ON edis AG für die Wahlperiode 2024 bis 2029, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter anwesend sind.
Sachverhalt
Gemäß § 156 Abs. 2 KV M-V sind die Bürgermeister als Vertreter der Gemeinden Mitglied in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes. Im Verhinderungsfall können sie sich von ihren Stellvertretern vertreten lassen. Die Verbandssatzung sieht entsprechend § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V vor, dass auch Amtsleiter von der Gemeindevertretung zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmt werden können. Dies muss durch Beschluss passieren.