Beschlussvorlage - StV-1007/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 03.06.2024 zu der Auftragsvergabe Nachtragsangebot Nr. 4 zur Erneuerung RW-Kanal im Töpferweg Stadt Usedom gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Nachtragsbegründung vom Ingenieurbüro D. Neuhaus und Partner aus Anklam und das Nachtragsangebot der Firma Christoffers GmbH aus Wiefelstede sind der Eilentscheidung beigefügt.

 

Nachweis der Dringlichkeit:

 

Um einen störungsfreien Bauablauf zu gewährleisten, muss der Nachtrag schnellstmöglich bestätigt werden. Aufgrund der Kommunalwahlen findet zeitnah keine Sitzung statt.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Das Nachtragsangebot Nr. 4 der Firma Christoffers GmbH zur Erneuerung RW-Kanal im Töpferweg in der Stadt Usedom wird bestätigt. Grundlage ist das Angebot vom 23.05.2024/ 30.05.2024. Durch das Nachtragsangebot Nr. 4 entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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