Beschlussvorlage - AAS-0192/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kamminke zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

2.573.165,12 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

1.681,49 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

14.627,00 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

1.681,49 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-9.790,15 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Gemeinde Kamminke zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kamminke zum 31.12.2018 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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