Beschlussvorlage - GVUe-1352/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. 

Die erneuten Stellungnahmen aus der Wiederholung der Beteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Ückeritz hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. 

 

3. 

Die Gemeindevertretung beschließt abschließend die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

4. 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Ückeritz hat am 13.07.2023 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde daraufhin bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde mit Datum vom 11.12.2023 mit folgenden Maßgaben und Auflagen erteilt.

 

Maßgabe:

Der Beschluss über den Flächennutzungsplan ist aufzuheben, die Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ist zu wiederholen. Nach der erneuten Beteiligung und Abwägung ist der Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz erneut zu fassen.

 

Auflage:

Die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ist nicht in der Verfahrensakte enthalten. Diese ist einzusortieren.

 

Der Beitrittsbeschluss wurde am 01.02.2024 gefasst.

Die Auflagen wurden erfüllt und die Beteiligung entsprechend der Maßgabe durchgeführt.

Die erneuten Stellungnahmen aus der Wiederholung der Beteiligung sind abzuwägen. In der vorliegenden Form soll die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Ückeritz beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt werden.

Der Flächennutzungsplan erlangt – nach Bestätigung der Erfüllung der Auflagen und Maßgaben von Seiten des Landkreises – durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung Rechtskraft.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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