Beschlussvorlage - GVUe-1345/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Abwägungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung an der Fischerstraße - vor dem Hagen“ für eine Teilfläche aus Flurstück 703, Flur 2, Gemarkung Ückeritz entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlages.

 

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, deren Stellungnahmen in der Abwägung behandelt wurden, sind von dem Ergebnis zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung an der Fischerstraße - vor dem Hagen“ für eine Teilfläche aus Flurstück 703, Flur 2, Gemarkung Ückeritz wurde eine Abwägung durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag sind in den als Anlage aufgeführt.

 

Die Stellungnahme wurde vom Amt Usedom-Süd geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss abgewogen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der beigefügten Anlage zur Beschlussfassung zu entnehmen. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ausgang zu unterrichten.

 

Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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