Beschlussvorlage - StV-0992/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Feuerwehr der Stadt Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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22.05.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach Rücktritt des stellvertretenden Gemeindewehrführers, musste eine Ersatzwahl erfolgen.
Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Kai-Uwe Rapp
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage |
Wählbarkeitsvoraussetzung |
Rapp, Kai-Uwe |
§ 12 (2) Nr. 1 BrSchG M-V |
Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr |
Seit dem 16.05.2018 aktives Mitglied der Feuerwehr Stadt Usedom
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 2 BrSchG M-V |
Persönliche und fachliche Eignung für das Amt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Rapp für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 3 BrSchG M-V i. V. m. § 3 (2) FwLDAVO M-V |
Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen |
Zugführer am 25.01.2013
Leiter einer Feuerwehr muss nachgeholt werden
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 4 BrSchG M-V |
Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Kamerad Kitzmann hat das 49. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass der vorgeschlagene Kamerad die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllt und die Wählbarkeit somit gegeben war.
Die Feuerwehr Stadt Usedom führte die Neuwahl auf Ihrer Mitgliederversammlung am 22.03.2024 durch. Dabei wurde Kamerad Kai-Uwe Rapp zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349,2 kB
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