Beschlussvorlage - AAS-0205/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Usedom zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

12.985.816,96 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

0 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-636.075,60 €

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit erteilt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Stadt Usedom für das Städtebauliche Sondervermögen zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Usedom zum 31.12.2018 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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