Beschlussvorlage - AAS-0204/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss der Stadt Usedom zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

22.432.961,96 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

11.672,21 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

29.177,31 €

Einstellung in die Kapitalrücklage

233,40 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

181.025,77 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

163.808,31 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik  wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Stadt Usedom zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)

 

Die Einstellung in die Kapitalrücklage ergibt sich aus Vermögenszuordnungen für das Flurstück 364 in der Flur 1 belegen in der Gemarkung Welzin und den Flurstücken 24/1, 24/2 und 24/3 in der Flur 7 belegen in der Gemarkung Usedom.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Usedom zum 31.12.2018 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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