Beschlussvorlage - StV-0997/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Usedom beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom mit Begründung in der Fassung von April 2024 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom wurde am 31.05.2023 von der Stadtvertretung gefasst.  Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die

Flurstücke 1/1, 2/1, 3, 412, 413, 414, 415, 416/1, 416/3, 417, 390/5 teilweise (Weg/Straße)

Flur  1

Gemarkung Welzin

In einer Größe von ca. 1,5 ha.

 

Ein Bild, das Text, Diagramm, Entwurf, Zeichnung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Das Plangebiet liegt ca. 800 m südöstlich von der Ortsmitte Welzin entfernt und befindet sich direkt am Kleinen Haff.

 

Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom

 

Umweltprüfung

Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde bei der Aufstellung, Änderung und/ oder Ergänzung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die Belange des Natur- und Umweltschutzes werden in der Begründung zum Vorentwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“, der im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, betrachtet.

 

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt werden.

 

Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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