Beschlussvorlage - AAS-0199/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rankwitz
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2017 wie folgt fest.
5.651.138,00 € |
|
Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
3.952,61 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
28.324,83 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
13.267,12 € |
Einstellung in die Kapitalrücklage |
1.745,22 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
0 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
269.904,45 € |
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Einstellung in die Kapitalrücklage ergibt sich aus der Korrektur einer Vermögenszuordnung für das Flurstück 102/5 und 102/6 in der Flur 1.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,3 MB
|
