Beschlussvorlage - AAS-0203/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

685.325,61 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

0 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-13.423,76 €

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz für das Städtebauliche Sondervermögen zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben. 

 

Laut Mitteilung der BIG Städtebau GmbH ist für die Gemeinde Ückeritz durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus das Ende der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme zum Stichtag 31.12.2016 benannt. Der Abschlussbescheid für die Maßnahme „Ortsmitte/Dorfmitte“ des Landesförderinstitutes erging am 28.06.2021.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2018 zu empfehlen.             

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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