Beschlussvorlage - AAS-0202/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

13.557.966,06 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

6.667,60 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

152.018,48 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

496.459,44 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik  wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Dieser resultiert aus der fehlenden Spiegelbuchung zwischen dem städtebaulichen Sondervermögen und dem Kernhaushalt. Diese Buchung kann erst im Jahresabschluss 2020 umgesetzt werden. (Softwareumstellung/Datenkonvertierung)

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2018 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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