Beschlussvorlage - GVUe-1307/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt zur Erlangung der Genehmigung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes den Beitritt zur Maßgabe und Auflage:

  • Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 13.07.2023
  • die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Einordnung der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald in die Verfahrensakte

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Feststellungsbeschluss vom 13.07.2023 zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Ückeritz auf Grund der Fortführung des Verfahrens aufzuheben.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den erneut vorgelegten Entwurf (Stand: 27.10.2020) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der erneute Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz mit Begründung sowie die Fachgutachten sind erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Ückeritz hat am 13.07.2023 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde daraufhin bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde mit Datum vom 11.12.2023 mit folgenden Maßgaben und Auflagen erteilt:

 

Maßgabe:

Der Beschluss über den Flächennutzungsplan ist aufzuheben, die Beteiligung nach den

§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ist zu wiederholen. Nach der erneuten Beteiligung und

Abwägung ist der Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der

Gemeinde Ückeritz erneut zu fassen.

 

Auflage:

Die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Rahmen der frühzeitigen

Beteiligung der Behörden ist nicht in der Verfahrensakte enthalten. Diese ist einzusortieren.

 

Daher wird der Feststellungsbeschluss vom 13.07.2023 aufgehoben und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Tritt die Gemeinde der in der Genehmigung erteilten Maßgabe bei (Beitrittsbeschluss), erlangt der Flächennutzungsplan – nach Bestätigung der Erfüllung der Auflagen und Maßgaben von Seiten des Landkreises – durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung Rechtskraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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