Beschlussvorlage - GVUe-1307/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitrittsbeschluss, Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Pina Thore
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt zur Erlangung der Genehmigung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes den Beitritt zur Maßgabe und Auflage:
- Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 13.07.2023
- die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Einordnung der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald in die Verfahrensakte
- Die Gemeindevertretung beschließt den Feststellungsbeschluss vom 13.07.2023 zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Ückeritz auf Grund der Fortführung des Verfahrens aufzuheben.
- Die Gemeindevertretung beschließt den erneut vorgelegten Entwurf (Stand: 27.10.2020) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.
- Der erneute Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz mit Begründung sowie die Fachgutachten sind erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Ückeritz hat am 13.07.2023 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde daraufhin bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde mit Datum vom 11.12.2023 mit folgenden Maßgaben und Auflagen erteilt:
Maßgabe:
Der Beschluss über den Flächennutzungsplan ist aufzuheben, die Beteiligung nach den
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ist zu wiederholen. Nach der erneuten Beteiligung und
Abwägung ist der Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Ückeritz erneut zu fassen.
Auflage:
Die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden ist nicht in der Verfahrensakte enthalten. Diese ist einzusortieren.
Daher wird der Feststellungsbeschluss vom 13.07.2023 aufgehoben und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen.
Tritt die Gemeinde der in der Genehmigung erteilten Maßgabe bei (Beitrittsbeschluss), erlangt der Flächennutzungsplan – nach Bestätigung der Erfüllung der Auflagen und Maßgaben von Seiten des Landkreises – durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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