Beschlussvorlage - GVDa-0251/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Geltungsbereich

 

Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Ortskern des Ortsteils Bossin.

Überplant wird das Flurstück 46 in der Flur 1 der Gemarkung Bossin mit einer Gesamtfläche von rd. 640 m².

Es wird im Norden, Süden und Westen von Wohnbebauung begrenzt. Im Osten schließen sich intensiv genutzte Grünflächen an.

Das Grundstück weist einen Hühner- und Entenstall mit eingezäuntem Auslauf sowie Gartennutzung auf.

 

Ein Bild, das Text, Karte, Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Billigung des Entwurfes

Der Entwurf der 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 12-2023 gebilligt.

Die Gemeinde Dargen beabsichtigt mit der Aufstellung der Planung die vorhandene städtebauliche Situation im Hinblick auf die Rechtssituation zu ordnen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für genehmigungs-fähige Beantragungen der Zulassung von Nebenanlagen für die Kleintierhaltung geschaffen werden.

 

2. Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung  in der Fassung von 12-2023  ist   nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden  gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.

Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt und vermerkt, dass die Ergänzungsfläche ausschließlich der Ausweisung von Nebenanlagen für die Kleintierhaltung dient.

 

4. Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Durch die Planergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden. 

Das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Im Planverfahren wird eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt.

Der durch die Errichtung der Nebenanlage verursachte Eingriff im Sinne des § 12 NatSchAG M-V ist zu kompensieren. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses sind die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V anzuwenden. Der zu erbringende Ausgleich wird durch die Grundstückseigentümer im Plangebiet vorgenommen.

 

5. Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

 

Geltungsbereich

 

Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Ortskern des Ortsteils Bossin.

Überplant wird das Flurstück 46 in der Flur 1 der Gemarkung Bossin mit einer Gesamtfläche von rd. 640 m².

Es wird im Norden, Süden und Westen von Wohnbebauung begrenzt. Im Osten schließen sich intensiv genutzte Grünflächen an.

Das Grundstück weist einen Hühner- und Entenstall mit eingezäuntem Auslauf sowie Gartennutzung auf.

 

Ein Bild, das Text, Karte, Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Billigung des Entwurfes

Der Entwurf der 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 12-2023 gebilligt.

Die Gemeinde Dargen beabsichtigt mit der Aufstellung der Planung die vorhandene städtebauliche Situation im Hinblick auf die Rechtssituation zu ordnen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für genehmigungs-fähige Beantragungen der Zulassung von Nebenanlagen für die Kleintierhaltung geschaffen werden.

 

2. Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung  in der Fassung von 12-2023  ist   nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden  gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.

Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt und vermerkt, dass die Ergänzungsfläche ausschließlich der Ausweisung von Nebenanlagen für die Kleintierhaltung dient.

 

4. Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Durch die Planergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden. 

Das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Im Planverfahren wird eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt.

Der durch die Errichtung der Nebenanlage verursachte Eingriff im Sinne des § 12 NatSchAG M-V ist zu kompensieren. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses sind die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V anzuwenden. Der zu erbringende Ausgleich wird durch die Grundstückseigentümer im Plangebiet vorgenommen.

 

5. Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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