Beschlussvorlage - GVUe-1291/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Definition von Erstattungstatbeständen zur Kurabgabe 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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21.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt für das Kalenderjahr 2024 nachfolgende Ermäßigungstatbestände in Form von Erstattungen im Rahmen der Kurabgabesatzung 2024.
Neben der bereits satzungsgemäß verankerten Befreiung werden folgende Personengruppen für das Kalenderjahr 2024 von der Kurabgabe im Rahmen einer Erstattung befreit:
- bis zu 4 nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, sowie Schwager und Schwägerinnen 1. Grades) von Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Landesmeldegesetzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Ückeritz haben (Die Befreiung gilt einmalig pro Haushalt).
- erforderliche Begleitpersonen, nachgewiesen durch das Merkzeichen „B“ auf dem Schwerbehindertenausweis eines Gastes
Des Weiteren erhalten folgende Personen im Kalenderjahr 2024 eine Ermäßigung (Teilerstattung) der Kurabgabe von 1,10 Euro:
- Personen ab einem Grad der Behinderung von 80 gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises.
Die vorgenannten Personen können bei der Kurverwaltung Ückeritz, Bäderstraße 5 in 17459 Ückeritz die Erstattung / Teilerstattung beantragen.
Die Erstattungstatbestände sind durch den Betroffenen nachzuweisen.
Sachverhalt
Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung und der gemeinsamen Idee eines einheitlichen Erhebungsgebietes Insel Usedom sind zahlreiche Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände ersatzlos weggefallen. Die Versuche auch künftig eine soziale Komponente bei der Festsetzung der Kurabgabe zu erreichen, war in den anderen Gemeinden nicht mehrheitsfähig und wird von allen anderen beteiligten Gemeinden abgelehnt.
Die Erstattungsverfahren sind nun durch die einzelnen Gemeinden zu regeln.
Finanz. Auswirkung
Kalkulation der durch die Gemeinde zu tragenden Mehrkosten |
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Erstattungs-tatbestand 1 |
Haushalte |
Personen |
Tage |
Tagessatz |
Aufwand |
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500 |
4 |
7 |
3,90 € |
54.600,00 € |
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Erstattungs-tatbestand 2 |
kalk. Anteil |
kalk. Übernachtungen |
Befreiungen |
Tagessatz |
Aufwand |
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0,25% |
416000 |
1057 |
3,90 € |
4.122,30 € |
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Ermäßigungs-tatbestand |
kalk. Anteil |
kalk. Übernachtungen |
ant. Übernachtungen |
Tagessatz |
Aufwand |
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Schwer-behinderung |
1,27% |
416000 |
5284 |
1,20 € |
6.340,80 € |
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Gesamtaufwand |
65.063,10 € |
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Deckung durch Jahresergebnis |
65.063,10 € |
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