Beschlussvorlage - AAS-0187/23
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über Schaffung der Wahlfunktion eines Amtsjugendfeuerwehrwartes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd
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Entscheidung
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18.12.2023
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt die Schaffung der Wahlfunktion eines Amtsjugendfeuerwehrwartes. Die Wahl des Amtsjugendfeuerwehrwartes richtet sich nach der Wahlordnung für den Amtsjugendwart und seinen Stellvertreter, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Amtsjugendwart erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro pro Monat.
Sachverhalt
Die Amtswehrführung und die Gemeindewehrführer der amtsangehörigen Gemeinden haben in ihrer Beratung am 19.10.2023 empfohlen, die Wahlfunktion eines Amtsjugendfeuerwehrwartes zu schaffen.
Aus Sicht der Amtswehrführung wird ein Amtsjugendfeuerwehrwart auf Grund der erforderlichen Aufgabenentlastung bei 9 Jugendfeuerwehren als notwendig erachtet und sollte daher durch Wahl bestimmt werden.
Die Bezeichnung Amtsjugendfeuerwehrwart ist in der Verordnung über die Laufbahnen die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern benannt. Der Amtsjugendfeuerwehrwart würde für die Ausübung der Funktion den Dienstgrad Oberlöschmeister tragen.
Der Amtsjugendfeuerwehrwart ist Bindeglied zwischen den Jugendfeuerwehrwarten der amtsangehörigen Gemeinden, der Amtswehrführung und dem Kreisjugendfeuerwehrwart und vertritt somit die Interessen der amtsangehörigen Jugendfeuerwehren. Er ist dem Amtswehrführer unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehört es den Amtswehrführer zu beraten, ihn über wichtige Vorkommnisse zu unterrichten und die Jahresstatistik zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat der Amtsjugendfeuerwehrwart den Ausbildungsstand der Mitglieder der Jugendfeuerwehren zu fördern, sich über die Personalentwicklung in den Jugendfeuerwehren ständig zu unterrichten, an den Wehrführerberatungen teilzunehmen, die Interessen der gesamten Jugendfeuerwehren des Amtes Usedom-Süd gegenüber dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss zu vertreten, den Jugendfeuerwehrwarten Informationen dienstlicher Art unverzüglich weiterzuleiten, eine Jahresstatistik zu erstellen und Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Näheres wird durch den Amtsvorsteher in einer Dienstanweisung geregelt.
Für die Wahl eines Amtsjugendfeuerwehrwartes gibt es keine landesrechtlichen Regelungen. Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald und dem Landesfeuerwehrverband, empfiehlt es sich, das Wahlverfahren in einer durch den Amtsausschuss zu beschließenden Wahlordnung zu regeln. Dabei wird empfohlen, sich an der Wahlordnung für den Amtswehrführer und seine Stellvertreter zu orientieren. Eine entsprechende Wahlordnung wurde durch die Amtsverwaltung erarbeitet (Anlage 1).
Die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FFwEntschVO M-V) ermöglicht, Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe zu zahlen. Der Amtsausschuss kann deshalb darüber entscheiden, ob die Entschädigung, wie vorgeschlagen, angepasst werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,5 kB
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