Beschlussvorlage - AAS-0184/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt, der Wahl des Kameraden Tom Laudien zum Amtswehrführer und der Wahl des Kameraden Johannes Golz zum stellvertretenden Amtswehrführer gemäß Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter zuzustimmen. Die Kameraden Laudien und Golz werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

 

Die Amtswehrführung wird gemäß Nr. 1 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter von den Gemeinde- und Ortswehrführern der Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden für sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf der regulären Amtszeit waren Neuwahlen fällig gewesen.

 

Für die Position des Amtswehrführers wurden zwei Wahlvorschläge in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Ulf Borchardt
  • Kamerad Tom Laudien

 

Für die Position des stellvertretenden Amtswehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Johannes Golz

 

Nach Nr. 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter i. V. m. § 3 (2) S. 1 FwLDAVO M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Rechtsgrundlage

Wählbarkeitsvoraus-setzung

Borchardt, Ulf

Laudien, Tom

Golz, Johannes

Nr. 2, a)

Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

Seit dem 01.03.1993 aktives Mitglied der Feuerwehr Stadt Usedom = Voraussetzung erfüllt

Seit dem 14.10.2004 aktives Mitglied der Feuerwehr Koserow = Voraussetzung erfüllt

Seit dem 24.06.2016 aktives Mitglied der Feuerwehr Pudagla = Voraussetzung erfüllt

Nr. 2, b)

Persönliche und fachliche

Eignung für das Amt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Borchardt für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Laudien für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

 

 

= Voraussetzung erfüllt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Golz für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

Nr. 2, c)

Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen

Führer von Verbänden am 09.11.2007

 

Leiter einer Feuerwehr am 13.02.2002

 

= Voraussetzung erfüllt

Führer von Verbänden am 15.03.2019

 

Leiter einer Feuerwehr am 29.09.2017

 

= Voraussetzung erfüllt

Führer von Verbänden am 20.05.2021

 

Leiter einer Feuerwehr am 08.04.2022

 

= Voraussetzung erfüllt

Nr. 2, d)

Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten

Die Gewähr ist gegeben.

Die Gewähr ist gegeben.

Die Gewähr ist gegeben.

Nr. 2, e)

Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kamerad Borchardt hat das 48. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

Kamerad Laudien hat das 35. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

Kamerad Golz hat das 25. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend Nr. 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter i. V. m. § 3 (2) S. 1 FwLDAVO M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.

 

Die Wahlversammlung führte die Wahl am 19.10.2023 durch. Dabei wurden Kamerad Tom Laudien zum Amtswehrführer und Kamerad Johannes Golz zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt.

 

Die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung des Amtsausschusses.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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