Beschlussvorlage - AAS-0184/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Amtswehrführers und des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Usedom-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd
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Entscheidung
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18.12.2023
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt, der Wahl des Kameraden Tom Laudien zum Amtswehrführer und der Wahl des Kameraden Johannes Golz zum stellvertretenden Amtswehrführer gemäß Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter zuzustimmen. Die Kameraden Laudien und Golz werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Die Amtswehrführung wird gemäß Nr. 1 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter von den Gemeinde- und Ortswehrführern der Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden für sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf der regulären Amtszeit waren Neuwahlen fällig gewesen.
Für die Position des Amtswehrführers wurden zwei Wahlvorschläge in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Ulf Borchardt
- Kamerad Tom Laudien
Für die Position des stellvertretenden Amtswehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Johannes Golz
Nach Nr. 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter i. V. m. § 3 (2) S. 1 FwLDAVO M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage |
Wählbarkeitsvoraus-setzung |
Borchardt, Ulf |
Laudien, Tom |
Golz, Johannes |
Nr. 2, a) |
Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr |
Seit dem 01.03.1993 aktives Mitglied der Feuerwehr Stadt Usedom = Voraussetzung erfüllt |
Seit dem 14.10.2004 aktives Mitglied der Feuerwehr Koserow = Voraussetzung erfüllt |
Seit dem 24.06.2016 aktives Mitglied der Feuerwehr Pudagla = Voraussetzung erfüllt |
Nr. 2, b) |
Persönliche und fachliche Eignung für das Amt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Borchardt für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Laudien für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Golz für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Nr. 2, c) |
Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen |
Führer von Verbänden am 09.11.2007
Leiter einer Feuerwehr am 13.02.2002
= Voraussetzung erfüllt |
Führer von Verbänden am 15.03.2019
Leiter einer Feuerwehr am 29.09.2017
= Voraussetzung erfüllt |
Führer von Verbänden am 20.05.2021
Leiter einer Feuerwehr am 08.04.2022
= Voraussetzung erfüllt |
Nr. 2, d) |
Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten |
Die Gewähr ist gegeben. |
Die Gewähr ist gegeben. |
Die Gewähr ist gegeben. |
Nr. 2, e) |
Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Kamerad Borchardt hat das 48. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Laudien hat das 35. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Golz hat das 25. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend Nr. 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter i. V. m. § 3 (2) S. 1 FwLDAVO M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.
Die Wahlversammlung führte die Wahl am 19.10.2023 durch. Dabei wurden Kamerad Tom Laudien zum Amtswehrführer und Kamerad Johannes Golz zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt.
Die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung des Amtsausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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255,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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325,8 kB
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