Informationsvorlage - GVUe-1288/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Hallo Isabell,

 

ich habe mal die Usedomer Satzung genommen und versucht anzupassen. Vielleicht kann das ja als Alternativentwurf mit in die Sitzung gegeben werden.

Die alte Satzung ist nun auch schon 17 Jahre alt und würde als "Änderungs"satzung so wahrscheinlich nicht durchgehen. (Einfach in Rot die Änderungen reinschreiben ist rechtlich nicht sauber.) Wenn dann also auf jeden Fall eine Neufassung.

 

Tobias Menge

 

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Anlagen

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