Beschlussvorlage - GVUe-1280/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung der Aufgabenstellung „Modellregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“ in einem dauerhaften Betrieb bei der UTG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Ückeritz
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Vorberatung
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12.12.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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21.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die Fortführung der Aufgabenstellung „Modellregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“ in einem dauerhaften Betrieb bei der UTG.
Die Aufgaben des Projektvorhabens Modellregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ werden nach dem Projektende am 31.12.2023 ab dem Kalenderjahr 2024 in der UTG in Form einer neuen Abteilung/Sparte fortgeführt. Alle bisherigen Rechte und Pflichten der aktuell interimistischen Geschäftsbesorgung gehen damit auf die UTG über.
Die Finanzierung für die fortzuführenden Aufgaben (max. 150.000€) erfolgt über eine GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02€ pro Übernachtung/Aufenthalt (s. Anlage 1).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Erweiterung des UTG-Gesellschaftsvertrages um die Aufgaben dieser neuen Abteilung/Sparte nach Vorlage in der ersten ordentlichen UTG Gesellschafterversammlung des Jahres 2024 zuzustimmen.
Sachverhalt
Die Modellregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ endet zum 31.12.2023. Bis dahin haben die Kooperationsgemeinden die UTG als integrierten Dienstleister bestimmt und diese mit der Wahrnehmung einer interimistischen Geschäftsbesorgung als sog. „Aufgaben-/Projektträger“ beauftragt.
Anschließend soll das Projekt in einen dauerhaften Betrieb übergehen. Die Voraus-setzungen dafür sind gemäß der juristischen Perspektive „Ganzheitliche Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“ (s. Anlage 2), erarbeitet von Rechtsanwalt Andreas Schriefers, gegeben.
Der Aufsichtsrat der UTG hat in der Sitzung vom 21.09.2023 eine entsprechende Empfehlung an die UTG Gesellschafterversammlung ausgesprochen, die daraufhin in der Sitzung vom 28.09.2023 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Der Beschluss der Gemeindevertretung ist gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 der KV M-V erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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629 kB
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