Beschlussvorlage - GVKo-0822/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, der Wahl des Kameraden Tom Laudien zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Nick Gransow zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Laudien und Gransow werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf der regulären Amtszeit waren Neuwahlen fällig gewesen.

 

Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Tom Laudien

 

Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:

  • Kamerad Nick Gransow

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Rechtsgrundlage

Wählbarkeitsvoraussetzung

Laudien, Tom

Gransow, Nick

§ 12 (2) Nr. 1

BrSchG M-V

Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

Seit dem 14.10.2004 aktives Mitglied der Feuerwehr Koserow = Voraussetzung erfüllt

Seit dem 07.12.2007 aktives Mitglied der Feuerwehr Koserow = Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 2

BrSchG M-V

Persönliche und fachliche

Eignung für das Amt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Laudien für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

= Voraussetzung erfüllt

Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Gransow für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein

 

 

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 3

BrSchG M-V

i. V. m. § 3 (2)

FwLDAVO M-V

Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen

Gruppenführer am 28.10.2016

 

Leiter einer Feuerwehr am 29.09.2017

 

= Voraussetzung erfüllt

Gruppenführer am 02.06.2017

 

Leiter einer Feuerwehr am 14.12.2018

 

= Voraussetzung erfüllt

§ 12 (2) Nr. 4

BrSchG M-V

Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kamerad Laudien hat das 35. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

Kamerad Gransow hat das 32. Lebensjahr vollendet

 

= Voraussetzung erfüllt

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.

 

Die Feuerwehr Koserow führte die Neuwahl auf Ihrer Mitgliederversammlung am 25.02.2023 durch. Dabei wurden Kamerad Tom Laudien zum Gemeindewehrführer und Kamerad Nick Gransow zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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