Beschlussvorlage - GVKa-0177/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2024 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kamminke in vorliegender Form.

 

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Sachverhalt

 

Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und des § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz sind die Hebesätze mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres, d. h. zum 01.01. durch die hebeberechtigte Kommune festzusetzen.

 

Die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern kann nach den geltenden Bestimmungen durch die Haushaltssatzung oder durch eine gesonderte Hebesatzsatzung erfolgen. Die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass eine Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach dem Inkrafttreten des Haushaltes erfolgen kann, was mit der Bekanntmachung eintritt.

 

Eine gesonderte Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Beschluss der Gemeindevertretung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen kann damit zeitnah erfolgen, was insbesondere bei der Erhöhung des Hebesatzes empfohlen wird. Mit der Hebesatzsatzung wird dem Wunsch der Steuerpflichtigen Rechnung getragen, den Grundsteuererhöhungsbetrag zu den gesetzlichen Fälligkeiten entrichten zu können.

 

Laut Orientierungserlass 2024 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V, vom 09.11.2023 liegen zu den Berechnungen zur Steuerkraft 2022 nach § 18 Absatz 1 Satz 2 FAG M-V (Entwurf) folgende Nivellierungshebesätze zu Grunde:

 

Grundsteuer A 338 %

Grundsteuer B 438 %

Gewerbesteuer 390 %.

 

 

Das Land ermittelt die Steuerkraftmesszahlen der Gemeinde anhand der Nivellierungshebesätze. Die Steuerkraftmesszahlen einer Gemeinde werden für die Berechnungen der Kreis- und Amtsumlagegrundlagen herangezogen.

 

Beschließt die Gemeinde die Hebesätze für die Realsteuern unter den Nivellierungshebesätzen, verzichtet sie auf Einnahmen zur Deckung der Umlagen.

Die Gemeinde muss dann adäquate Maßnahmen ergreifen, um diese Differenz ausgleichen zu können.

 

Anhand der Erträge aus dem HH-Jahr 2022 könnten angepasste Hebesätze folgende

Auswirkungen haben:

 

 

Hebesatz aus 2023

Einzahlungen 2022

Hebesatz 2024

vorauss. Einzahlungen bei Anpassung

Differenz

Grundsteuer A

323%

1.370 €

338%

 1.442 €

64 €

Grundsteuer B

427%

27.615 €

438%

28.456 €

711 €

Gewerbesteuer

381%

30.339 €

390%

31.454 €

717 €

Gesamt

 

 

 

 

1.492 €

 

 

 

 

Vorausgesetzt die Gemeinde Kamminke erreicht im Haushaltsjahr 2024 gleiche Realsteuer-einnahmen wie 2022, verzichtet die Gemeinde jahresbezogen auf 1.492 €. 

Gleichzeitig werden zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl die Einnahmen nach den nivellierten Hebesätzen berechnet. Folglich muss die Gemeinde mehr Amts- und Kreisumlage für nicht erhobene Steuereinnahmen zahlen.

 

Wenn die Hebesätze nicht nach den Nivellierungshebesätzen angepasst werden, kann die Gemeinde keinen Antrag auf Konsolidierungshilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs gemäß § 27 (1) FAG oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs nach § 27 (2) FAG stellen.

 

Die Gemeindevertretung Kamminke möge die Höhe der Hebesätze für die jeweilige Realsteuer festsetzen.

Zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzausstattung sind die Einnahmenpotenziale auszuschöpfen und Ausgaben nach den realisierbaren Einnahmen auszurichten.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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