Beschlussvorlage - StV-0956/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die verbindliche Abnahme eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10) im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land Meckelnburg-Vorpommern. Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung der Stadt Usedom die infolge der Abnahmeverpflichtung notwendig werdenden haushaltsrechtlichen Grundlage in Höhe der erwarteten Beschaffungskosten zu schaffen. Der Bürgermeister wird beauftragt die Abnahmeerklärung (Anlage 1) zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 (2) der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in Verbindung mit § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) zählt der Brandschutz zu den pflichtigen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Nach § 2 (1) Nr. 2 BrSchG M-V haben die Gemeinden dabei insbesondere eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Um den Brandschutz in der Stadt Usedom pflichtgemäß zu gewährleisten, bedarf die Feuerwehr hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und den Feststellungen der Brandschutzbedarfsplanung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges.

 

Die Stadt Usedom ist Träger der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Usedom.

Diese verfügt derzeit über ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 10/6 aus dem Jahre 1994, ein Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16/25 aus dem Jahre 1998 und einen Einsatzleitwagen aus dem Jahre 2020.

 

Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug des Fabrikats IVECO vom Typ LF 10/6, Baujahr 1994, wurde im Jahr 2009 erworben. Ersatzteile für derartig alte und nicht mehr produzierte Fahrzeuge sind schwer oder gar nicht zu beschaffen bzw. mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden. In Anbetracht der Reparaturanfälligkeit des gesamten Fahrzeuges, der damit verbundenen hohen Unterhaltungskosten und der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Usedom erscheint nur die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges wirtschaftlich.

 

Neben diesen Aspekten wirkt sich die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges auch positiv auf die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Usedom aus. Die Jugendfeuerwehr umfasst zurzeit 9 Kinder und Jugendliche. Bei der derzeitig negativen Bevölkerungsentwicklung muss es auch ein Ziel der Stadt sein, Feuerwehrangehörige langfristig an ihre Wehr zu binden. Die Anschaffung eines HLF 10 ist auch aus dieser Sicht erstrebenswert.

 

Für das über 29 Jahre alte Löschgruppenfahrzeug soll daher eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden.

 

Um die Kosten möglichst gering zu halten und schnellstmöglich eine Ersatzbeschaffung vornehmen zu können, beteiligt sich die Stadt Usedom an der landesweiten Ausschreibung für HLF 10. Im Oktober des Jahres 2022 wurden dem entsprechend Förderanträge an das Land M-V und den Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt. Auch wurde eine Absichtserklärung gegenüber den potenziellen Fördermittelgebern abgegeben, dass die Stadt Usedom ein Fahrzeug aus der Zentralbeschaffung abnehmen wird, wenn entsprechende Fördermittel in Form einer Sonderbedarfszuweisung und einer Zuwendung aus der Pauschalzuweisung des Landes zur Förderung des Brandschutzes bereitgestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 18.04.2023 (Anlage 2) teilte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit, dass im diesjährigen Auswahlverfahren eine Berücksichtigung des Antrages der Stadt Usedom nicht möglich gewesen ist. Hinsichtlich der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen orientierte sich das Auswahlverfahren nach Angaben des Ministeriums maßgebend an den ministeriumsinternen Grundsätzen „Kriterien für die Bewertung von SBZ-Anträgen bzgl. Zuwendung für Feuerwehrfahrzeuge“ (Stand Januar 2023). Auf Grund der für die Bewertung zugrundeliegenden Kriterien erzielt das beantragte Vorhaben eine Punktzahl von 11 und unterschritt damit die diesjährige erforderliche Mindestpunktzahl von 13 Punkten (insgesamt können 20 Punkte erreicht werden). Gemäß dem Schreiben vom 03.07.2023 (Anlage 3) wird dasselbe Punktesystem im Auswahlverfahren 2024 Anwendung finden. Durch den nun beschlossenen Brandschutzbedarfsplan kann das in Rede stehende Vorhaben eine Punktzahl von 14 erreichen. Sollte zeitnah ein Förderbescheid des Landkreises V-G vorliegen, so wäre es möglich insgesamt 15 Punkte zu erreichen.

 

Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises V-G, werden Seitens des Landkreises V-G vordergründig Gemeinden gefördert, welche eine verbindliche Abnahme eines HLF 10 aus der Zentralbeschaffung des Landes M-V erklärt haben. Dabei werden vor allem Gemeinden priorisiert, welche über ein besonders altes Einsatzfahrzeug verfügen. Das Land M-V fördert ebenfalls nur Gemeinden, welche verbindlich an der Landesbeschaffung teilnehmen.

 

Derzeit hat die Stadt Usedom „lediglich“ eine Absichtserklärung – nicht aber eine verbindliche Abnahmeerklärung abgegeben. Um die Chancen auf eine Förderung des Vorhabens zu erhöhen, soll nun eine verbindliche Abnahme erklärt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Stand 26.09.2023 wird der Auftragswert auf ca. 510.000,00 Euro geschätzt. Mit einer Auslieferung kann frühestens Ende 2025 gerechnet werden.

Die Finanzierung ist folgender Maßen geplant:

Gesamtkosten:  510.000,00 Euro

Zuwendung Landkreis V-G: 170.000,00 Euro

SBZ IM M-V:   255.000,00 Euro

Eigenanteil:    85.000,00 Euro

 

Sollte die Stadt Usedom keine Förderung vom Land M-V und vom Landkreis V-G erhalten, so müsste das Vorhaben von der Stadt allein finanziert werden.

Die Maßnahme wird in der Finanzplanung im Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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