Beschlussvorlage - GVUe-1223/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt den Brandschutzbedarfsplan in der als Anlage dieser Vorlage beigefügten Fassung vom 18.05.2023 als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde Ückeritz.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Die Gemeinden haben dazu gemäß § 2 (1) Nr. 1 BrSchG M-V eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und diese mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung ist entsprechend des § 1 (5) BrSchG M-V die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient.

 

Die Gemeinden haben gemäß § 2 (1) Nr. 2 BrSchG M-V eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Durch die Amtsverwaltung wurde entsprechend des Beschlusses des Amtsausschusses vom 18.03.2021 das Ingenieurbüro EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH mit der Erstellung einer Brandschutzbedarfsplanung für das Amt Usedom-Süd und deren amtsangehörigen Gemeinden beauftragt. Nunmehr liegt die beschlussreife Lesefassung der Brandschutzbedarfsplanung vor.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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