Informationsvorlage - GVUe-1267/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellung zur den Pflichten der Gemeindevertreter - hier: Verschwiegenheitspflicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ückeritz
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2023
|
Sachverhalt
§ 23 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats fort.
Aus gegebener Veranlassung wird ausdrücklich auf die bestehende Verschwiegenheitspflicht hingewiesen. Insbesondere Angelegenheiten aus den nicht-öffentlichen Teilen von Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen unterliegen dieser Pflicht!
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|