Beschlussvorlage - GVUe-1266/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die Integration der ticketfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr in die Kur-/Gästekarte (UsedomCard) ab dem 01.01.2024 mittels eines umlagefinanzierten ÖPNV-Beitrags

 

a) für Gäste

Tagesgäste, Übernachtungsgäste: ÖPNV-Beitrag 1,20 € je Aufenthalt/Übernachtung und ausgestellter UsedomCard, der mit der Kurabgabe erhoben wird und von den Abgabepflichtigen zu leisten ist

Zweitwohnungsbesitzer/-eigentümer und Dauercamper/Dauerlieger mit Jahreskurkarte: ÖPNV-Beitrag 33,60 € pro Jahr und ausgestellter Jahreskurkarte, der mit der Kurabgabe erhoben wird und von den Abgabepflichtigen zu leisten ist

und/oder

 

b) für Einwohner und Arbeitnehmer mit Jahreskurkarte: ÖPNV-Beitrag 54,30 € pro Jahr und ausgestellter Jahreskurkarte, der von der Gemeinde für alle Einwohner ab 6 Jahren und gemäß Urteil 1 M 131/19, OVG Greifswald, vom 19.06.2019 („Dieser Personenkreis wird den Einwohnern gleichgestellt.“) für alle Arbeitnehmer im eigenen Gemeindegebiet zu leisten ist.

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, der als Anlage 1 beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die UsedomCard für den in Ziffer 1 bestimmten Personenkreis mit Wirkung ab dem 01.01.2024 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Eine Zielstellung des Projektes Modellregion „Insel Usedom und der Stadt Wolgast“ ist die Einbindung von Bus und Bahn in die Kurabgabe. Dazu wurde im Projektverlauf mit den Verkehrsunternehmen Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) und DB Regio AG (DB Regio) ein gemeinsames Tarifangebot zur Anerkennung der UsedomCard als Fahrberechtigung in den Bussen der UBB sowie den Zügen der DB Regio erarbeitet.

Bereits im Dezember 2022 haben die prädikatisierten Seebäder der Insel Usedom über die Annahme des Tarifangebots und Integration der kostenlosen bzw. ermäßigten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr in die Kur-/Gästekarte (UsedomCard) mittels eines umlagefinanzierten ÖPNV-Beitrags beraten. Die zu diesem Zeitpunkt erforderliche gleichlautende Beschlussfassung für eine Einführung zum 01.04.2023 konnte nicht erreicht werden, da noch folgende Voraussetzungen geprüft werden sollten:

  •                               Gemeinde Ostseebad Karlshagen: Spätverbindung nach Karlshagen/Peenemünde (Taktverlängerung Bahnlinie RB 24), Busverbindung von Peenemünde über Zinnowitz zu ggf. Umsteigemöglichkeiten zum Achterland und Richtung Heringsdorf
  •                               Gemeinde Ostseebad Heringsdorf: Prüfung und Finalisierung der Kooperationsvereinbarung, Stellungnahme zur Bewältigung der höheren Nachfrage
  •                               Gemeinde Ostseebad Zinnowitz: Optimierung/Erweiterung des busseitigen Ortsverkehrs (Glienberg)

Nach Abstimmung mit den prädikatisierten Seebädern hat die Usedom Tourismus GmbH (UTG) als Koordinierungsstelle des Projektvorhabens an der Prüfung dieser Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und den entsprechenden Gemeinden gearbeitet. Ergebnis sind die mit den Anlagen 1 bis 4 bereitgestellten Informationen, welche die Basis für die aktuelle, erneute Beschlussfassung darstellen.

 

Einzelheiten des Tarifangebots:

Grundlage sind die Bedingungen/Festlegungen der Kooperationsvereinbarung ÖPNV mit Anlage Projektbeschreibung (Anlage 1).

Hiernach gilt, dass jede Gemeinde individuell über die Integration sowohl für Gäste als auch über die Integration für Einwohner und Arbeitnehmer ihres Gemeindegebietes entscheiden kann zu folgenden Konditionen:

  • Tagesgäste, Übernachtungsgäste: ÖPNV-Beitrag 1,20€ (brutto, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) je Aufenthalt/Übernachtung und ausgestellter UsedomCard, der mit der Kurabgabe erhoben wird und von den Abgabepflichtigen zu leisten ist
  • Zweitwohnungsbesitzer/-eigentümer und Dauercamper/Dauerlieger mit Jahreskurkarte: ÖPNV-Beitrag 33,60€ (brutto, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) pro Jahr und ausgestellter Jahreskurkarte, der mit der Kurabgabe erhoben wird und von den Abgabepflichtigen zu leisten ist
  • Einwohner und Arbeitnehmer mit Jahreskurkarte: ÖPNV-Beitrag 54,30€ (brutto, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) pro Jahr und ausgestellter Jahreskurkarte, der von der Gemeinde für alle Einwohner ab 6 Jahren und gemäß Urteil 1 M 131/19, OVG Greifswald, vom 19.06.2019 („Dieser Personenkreis wird den Einwohnern gleichgestellt.“) für alle Arbeitnehmer im eigenen Gemeindegebiet zu leisten ist.

Inhaber der UsedomCard können gegen deren Vorlage

  • von Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig alle Buslinien der UBB (272, 273,274, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 290, 291; mit Ausnahme der Linie 271 Wolgast – Greifswald; mit Stand mindestens des Fahrplans Regionalbuslinie: 01.01.2022 – 01.01.2023)

und

  • montags bis sonntags und feiertags jeweils ganztägig die Züge auf den Bahnlinien der DB Regio RB 23 Świnoujście Centrum – Heringsdorf – Zinnowitz – Wolgast – Züssow sowie RB 24 Zinnowitz – Peenemünde (mit Stand mindestens des Pocket Fahrplans: 24.01.2022 – 10.12.2022)

unentgeltlich nutzen.

  •                               Kinder bis 6 Jahre werden kostenfrei befördert.
  •                               Die UsedomCard ist personengebunden, nicht übertragbar und gilt nicht für die Anreise.
  •                               Die UsedomCard gilt ausschließlich für die Personenbeförderung, aber nicht für die kostenfreie Mitnahme von Tieren oder Fahrrädern. Hier gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen.

Der Finanzausgleich des jeweiligen ÖPNV-Beitrags (Abrechnung der Nutzungen) erfolgt direkt zwischen den Projektgemeinden und den Verkehrsunternehmen.

Die Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt die UTG als Projektträger und Mittelsperson. Dazu koordiniert sie einen Steuerungskreis, der Details klärt, Unstimmigkeiten beseitigt, notwendige Innovationen umsetzt und die Kooperation fortschreibt.

Hinsichtlich der Laufzeit und Kündigung, Beendigung oder der Anpassung des Vertrages gilt: Die Vereinbarung gilt ab dem in Ziffer 2 bestimmten Einführungszeitpunkt und läuft bis zum 31.12.2024. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Eine außerordentliche Kündigung vor dem 31.12.2024 aus wichtigem Grund ist möglich.

 

Die Gemeinde Ostseebad Ückeritz hat dieses ÖPNV-Angebot bereits im Jahr 2023 vorgehalten. Zu konkreten Nutzungszahlen wird der Eigenbetrieb Kurverwaltung im Ergebnis der Evaluation berichten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

In Ückeritz leben 980 Einwohner ü 6 Jahre, dies ergibt einen durch die Gemeinde aufzubringenden Eigenanteil „ÖPNV“ i.H.v. 53.214 €.

Zu den genannten „Arbeitnehmern“ erfolgen in der Sitzung weitere Ausführungen.

 

Bemerkungen

Die Kooperationsvereinbarung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Loading...