Beschlussvorlage - StV-0939/23
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Änderung eines Straßennamens - Gemarkung Usedom, Flur 6, Flurstück 1/1 und Flur 7, Flurstück 29/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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25.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Straßenbezeichnung "Bauhof" - Gemarkung Usedom, Flur 6, Flurstück 1/1 und Flur 7, Flurstück 29/1 zu ändern. Der neue Straßenname lautet "Schlossberg". Dementsprechend ist die Hausnummer zu vergeben.
Sachverhalt
Im Rahmen der Aktualisierung der Standorte der Kinderbetreuungseinrichtungen fiel dem Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises VG auf, dass die Kindertagesstätte "Dat Görenhus" in 17406 Usedom, (https://vs-nordost.de/leistungsangebot/kita-und-hort/usedom-dat-goerenhus/), die Hausnummer "Schlossberg 1" führt. Eine amtliche Zuteilung ebendieser Bezeichnung würde einen Beschluss der Stadt Usedom zur Änderung des Straßennamens voraus. Bislang lautet die Lagebezeichung "Bauhof" ohne Hausnummer. Die Straße zwischen der Peenestraße und dem Standort der Kita trägt die Bezeichnung "Bauhof". Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MM vom 13. Januar 1993, ist die Stadt Usedom berechtigt, Straßen zu benennen und Hausnummern zu vergeben. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, unverwechselbare Bestimmungsortangaben zu führen, um den postalischen Belangen gerecht zu werden. Eindeutige Adressen sind hauptsächlich von erheblicher Bedeutung für die Institutionen die Polizei, Rettungsdienste und den Brand- und Katastrophenschutz. Schlussendlich liegt die Eindeutigkeit der eigenen postalischen Anschrift auch im Bürgerinteresse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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