Beschlussvorlage - GVSt-0411/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Beauftragung der Fachplanung Niederdrucklöschanlage im Dachgeschoss des Schloss Stolpe zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß Prüfbericht der DEKRA im Zuge der Abnahme der neuen Sprinklerzentrale im Schloss Stolpe wurde festgestellt, dass die Sprinkleranlage im Dachgeschoss nicht wirksam und betriebsscher ist. Die Strangleitung sowie die Sprinkler müssen ausgetauscht werden, da diese keiner existierenden Richtlinie entsprechen. Die Sprinkleranlage wird so geplant und berechnet, dass diese mit der neuen Anlage abgestimmt ist. Die Planabstimmung erfolgt mit dem Brandschutzkonzeptbeschreiber sowie mit dem Prüfsachverständigen.

 

Für die Leistung wurde eine Angebotserweiterung des bereits gebundenen Planungsbüros ifbrand aus Ahlbeck abgefragt. Das Angebot beläuft sich auf 6.188,00 € brutto.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten werden über das Investitionsvorhaben Schloss Stolpe abgesichert. Eine Förderung für diese Leistung gibt es nicht, da diese nicht Bestandteil der Antragstellung war.

 

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Anlagen

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