Beschlussvorlage - GVPu-0287/23
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Pudagla
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Pudagla
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Entscheidung
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09.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt die verbindliche Abnahme eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land Meckelnburg-Vorpommern. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla die infolge der Abnahmeverpflichtung notwendig werdenden haushaltsrechtlichen Grundlage in Höhe der erwarteten Beschaffungskosten zu schaffen. Der Bürgermeister wird beauftragt die Abnahmeerklärung (Anlage 1) zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Gemäß § 2 (2) der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in Verbindung mit § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) zählt der Brandschutz zu den pflichtigen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Nach § 2 (1) Nr. 2 BrSchG M-V haben die Gemeinden dabei insbesondere eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Um den Brandschutz in der Gemeinde Pudagla pflichtgemäß zu gewährleisten, bedarf die Feuerwehr hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und den Feststellungen der Brandschutzbedarfsplanung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges.
Die Gemeinde Pudagla ist Träger der Freiwilligen Feuerwehr Pudagla.
Diese verfügt derzeit über ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 8/6 aus dem Jahre 1982 und einen Mannschaftstransportwagen aus dem Jahre 2017.
Das vorhandene und in Rede stehende Löschgruppenfahrzeug des Fabrikats Mercedes-Benz vom Typ LF 8/6, Baujahr 1982, wurde im Jahr 2007 erworben. Ersatzteile für derartig alte und nicht mehr produzierte Fahrzeuge sind schwer oder gar nicht zu beschaffen bzw. mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden. In Anbetracht der Reparaturanfälligkeit des gesamten Fahrzeuges, der damit verbundenen hohen Unterhaltungskosten und der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Pudagla erscheint nur die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges wirtschaftlich.
Neben diesen Aspekten wirkt sich die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges auch positiv auf die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Pudagla aus. Die Jugendfeuerwehr Pudagla umfasst zurzeit 19 Kinder und Jugendliche. Bei der derzeitig negativen Bevölkerungsentwicklung muss es auch ein Ziel der Gemeinde sein, Feuerwehrangehörige langfristig an ihre Wehr zu binden. Die Anschaffung eines LF 10 ist auch aus dieser Sicht erstrebenswert.
Für das über 41 Jahre alte Löschgruppenfahrzeug soll daher eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden.
Um die Kosten möglichst gering zu halten und schnellstmöglich eine Ersatzbeschaffung vornehmen zu können, beteiligt sich die Gemeinde Pudagla an der landesweiten Ausschreibung für LF 10. Im Oktober des Jahres 2022 wurden dem entsprechend Förderanträge an das Land M-V und den Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt. Auch wurde eine Absichtserklärung gegenüber den potenziellen Fördermittelgebern abgegeben, dass die Gemeinde Pudagla ein Fahrzeug aus der Zentralbeschaffung abnehmen wird, wenn entsprechende Fördermittel in Form einer Sonderbedarfszuweisung und einer Zuwendung aus der Pauschalzuweisung des Landes zur Förderung des Brandschutzes bereitgestellt werden.
Mit Schreiben vom 18.04.2023 (Anlage 2) teilte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit, dass im diesjährigen Auswahlverfahren eine Berücksichtigung des Antrages der Gemeinde Pudagla nicht möglich gewesen ist. Hinsichtlich der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen orientierte sich das Auswahlverfahren nach Angaben des Ministeriums maßgebend an den ministeriumsinternen Grundsätzen „Kriterien für die Bewertung von SBZ-Anträgen bzgl. Zuwendung für Feuerwehrfahrzeuge“ (Stand Januar 2023). Auf Grund der für die Bewertung zugrundeliegenden Kriterien erzielt das beantragte Vorhaben eine Punktzahl von 6 und unterschritt damit die diesjährige erforderliche Mindestpunktzahl von 13 Punkten (insgesamt können 20 Punkte erreicht werden). Gemäß dem Schreiben vom 03.07.2023 (Anlage 3) wird dasselbe Punktesystem im Auswahlverfahren 2024 Anwendung finden. Durch den nun beschlossenen Brandschutzbedarfsplan kann das in Rede stehende Vorhaben eine Punktzahl von 9 erreichen. Sollte zeitnah ein Förderbescheid des Landkreises V-G vorliegen, so wäre es möglich insgesamt 10 Punkte zu erreichen.
Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises V-G, werden Seitens des Landkreises V-G vordergründig Gemeinden gefördert, welche eine verbindliche Abnahme eines LF 10 aus der Zentralbeschaffung des Landes M-V erklärt haben. Dabei werden vor allem Gemeinden priorisiert, welche über ein besonders altes Einsatzfahrzeug verfügen. Das Land M-V fördert ebenfalls nur Gemeinden, welche verbindlich an der Landesbeschaffung teilnehmen.
Derzeit hat die Gemeinde Pudagla „lediglich“ eine Absichtserklärung – nicht aber eine verbindliche Abnahmeerklärung abgegeben. Um die Chancen auf eine Förderung vom Landkreis V-G zu erhöhen, soll daher nun eine verbindliche Abnahme erklärt werden. Mit einem Förderbescheid des Landkreises wäre durch eine dann höhere Punktzahl auch eine Sonderbedarfszuweisung des Landes M-V wahrscheinlicher.
Finanz. Auswirkung
Stand 26.09.2023 wird der Auftragswert auf ca. 450.000,00 Euro geschätzt. Mit einer Auslieferung kann frühestens Ende 2025 gerechnet werden.
Die Finanzierung ist folgender Maßen geplant:
Gesamtkosten: 450.000,00 Euro (ursprünglich 410.000,00 Euro geplant)
Zuwendung Landkreis V-G: 136.666,00 Euro
SBZ IM M-V: 136.666,00 Euro
Eigenanteil: 176.668,00 Euro
Durch eine verbindliche Abnahmeerklärung und unter Beachtung des Alters des derzeitigen Einsatzfahrzeuges der FF Pudagla, ist eine Förderung durch den Landkreis sehr wahrscheinlich. Eine Förderung durch das Land M-V in Form einer Sonderbedarfszuweisung wird unter der Berücksichtigung der bisher bekannten Umstände als nicht wahrscheinlich angesehen. Sollte die Gemeinde Pudagla keine Förderung vom Land M-V erhalten, so würde sich der Eigenanteil auf mindestens 313.334,00 Euro erhöhen.
Die Maßnahme wird in der Finanzplanung im Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,8 kB
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2
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272,7 kB
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(wie Dokument)
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281,4 kB
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