Beschlussvorlage - GVUe-1253/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sachverhalt
Mit der Anzeige des endgültigen Ergebnisses zum Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters wurde bei der Rechtsaufsicht der Antrag gem. § 3 Abs. 5 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) gestellt, von den zeitlichen Vorgaben des LKWG abzuweichen und die Bürgermeisterwahl mit der am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahl durchzuführen.
Dieser Antrag wurde am 21.09.2023 abgelehnt.
Gem. § 45 Abs. 3 S. 3 LKWG muss eine Bürgermeisterwahl spätestens 5 Monate nach dem Zeitpunkt der Feststellung der Notwendigkeit der Wahl stattfinden.
Die Wahlleitung hat mit dem 21.09.2023 die Notwendigkeit einer Wahl festgestellt.
Der Dezember scheidet wegen der Adventszeit für einen möglichen Wahltermin aus, im Februar 2024 sind bekanntlich 2 Wochen Winterferien.
Es wird daher vorgeschlagen, den Wahltag auf den 14.01.2024 festzulegen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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