Beschlussvorlage - GVUe-1253/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz bestimmt den Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters gemäß § 45 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf den 14.01.2024. Eine mögliche Stichwahl findet am 28.01.2024 statt.

 

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Sachverhalt

 

Mit der Anzeige des endgültigen Ergebnisses zum Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters wurde bei der Rechtsaufsicht der Antrag gem. § 3 Abs. 5 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) gestellt, von den zeitlichen Vorgaben des LKWG abzuweichen und die Bürgermeisterwahl mit der am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahl durchzuführen.

Dieser Antrag wurde am 21.09.2023 abgelehnt.

Gem. § 45 Abs. 3 S. 3 LKWG muss eine Bürgermeisterwahl spätestens 5 Monate nach dem Zeitpunkt der Feststellung der Notwendigkeit der Wahl stattfinden.

Die Wahlleitung hat mit dem 21.09.2023 die Notwendigkeit einer Wahl festgestellt.

 

Der Dezember scheidet wegen der Adventszeit für einen möglichen Wahltermin aus, im Februar 2024 sind bekanntlich 2 Wochen Winterferien.

Es wird daher vorgeschlagen, den Wahltag auf den 14.01.2024 festzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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