Beschlussvorlage - GVBe-0547/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Benz zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

7.232.751,74 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

6.378,92 €

Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik

13.931,04 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

27.943,74 €

Entnahme der Rücklage für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik

311.271,00 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

-19.875,71 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-373.426,78 €

 

Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

Zur Entnahme der Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Benz zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung, zur Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik, wurde am 07.11.2019 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs.2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Benz zum 31.12.2017 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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