Beschlussvorlage - GVRa-0495/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Verkehrsinsel im Ortsteil Warthe gemäß vorliegender Darstellung baulich anzupassen. Der Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung bevollmächtigt, den Auftrag für den Rückbau nach Angebotseinholung an eine Firma auszulösen.

 

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Sachverhalt

 

Mit Mail vom 21.06.2023 teilte die UBB mit, dass die Haltestelle im OT Warthe ab dem 26.06.2023 bis auf Weiteres nicht mehr angefahren wird. Die schulpflichtigen Kinder müssen ab dem OT Liepe in die Linie 282 steigen.

Hintergrund: Am 14.06.2023 kam es im OT Warthe zur Sachbeschädigung der Bushaltestelle, da der Bus beim Rücksetzen mit der Haltestelle kollidierte. Die UBB nahm diesen Vorfall zum Anlass und nahm die Buswendeschleife in Augenschein. Sie kamen zur eststellung, dass diese Busschleife nicht für die heutigen Busmodelle ausgerichtet ist. Erst nach Anpassung der Buswendeschleife, hier speziell die Verkehrsinsel, würde der Betrieb wieder aufgenommen werden.

Am 06.07.2023 fand ein Vor-Ort-Termin zusammen mit dem Landkreis V-G, der UBB sowie Mitgliedern der Gemeindevertretung Rankwitz statt.

Zusammen wurde die Problematik erörtert, vor Ort wurde der Teilrückbau der Verkehrsinsel besprochen, wie in der Anlage dargestellt.

 

Parallel zur Buswendeschleife Warthe, wurde von der UBB auch die Wendeschleife im OT Grüssow bemängelt. Diese wird weiterhin als Bedarfshaltestelle angefahren unter der Voraussetzung, dass die Feldsteine aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.

Gemäß Katasterkarte befinden sich die Feldsteine auf Grund der Gemeinde. Sollte der Verursacher nicht bekannt sein, können die Steine von der Gemeinde selbst beseitigt werden.

 

Nach Beschlussfassung zur Anpassung der Verkehrsinsel im OT Warthe wird die Amtsverwaltung in Abstimmung mit der Kämmerei entsprechende Angebote für die Arbeiten einholen sodass die Anpassung im Idealfall innerhalb der Sommerferien erfolgt damit die Bedienung der Haltestelle nach den Sommerferien wie gewohnt erfolgen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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