Beschlussvorlage - GVKo-0792/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Koserow zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

3.988,46 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

0 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

4,61 €

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit erteilt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Koserow für das Städtebauliche Sonder-vermögen zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

Laut Mitteilung der BIG Städtebau GmbH ist für die Gemeinde Koserow durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus das Ende der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme zum Stichtag 31.12.2015 benannt. Der Abschlussbescheid für die Maßnahme „Dorfkern und Marktplatz“ des Landesförderinstitutes erging am 18.01.2019.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Koserow zum 31.12.2017 zu empfehlen.             

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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