Beschlussvorlage - GVUe-1212/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der öffentlichen Auslegung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Hafen Stagnieß und Camping* eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlages.

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, deren Stellungnahmen in der Abwägung behandelt wurden, sind von dem Ergebnis zu unterrichten.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 *Hafen Stagnieß und Camping* wurde notwendig, da Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes, entgegen den Festsetzungen, genutzt wurde, der Biotopbestand sich verändert hat und die nun bestehende Situation im Rahmen des Änderungsverfahrens eine rechtliche Grundlage erhalten soll.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat auf ihrer Sitzung am 21.06.2018 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Hafen Stagnieß und Camping* gefasst.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 16.10.2018 statt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 27.10.2018.

 

Am 21.11.2019 wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 * Hafen Stagnieß und Camping* von der Gemeindevertretung beschlossen sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und seine öffentliche Auslegung bestimmt.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 * Hafen Stagnieß und Camping* sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht lagen vom 03.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 im Bauamt des Amtes Usedom Süd zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

 

Die bereits eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Abwägung behandelt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und den Hinweisen zu Darstellungen in der Plansatzung, Hinweisen zum Artenschutz und dem Hinweis zur Benennung des Ökokontos wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert. Die textlichen Festsetzungen zum Artenschutz, Hinweise zum Ökokonto, zu CEF-Maßnahmen, Bodendenkmalen und Hochwasserrisikogebiet wurde in die Plansatzung aufgenommen. Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Es wurde eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und eine erneute beschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durch öffentliche Auslegung erfolgte vom 01.04.2021 bis 16.04.2021. Die von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.04.2021 erneut beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 *Hafen Stagnieß und Camping* der Gemeinde Ückeritz sind zu prüfen und abzuwägen. Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die notwendigen Anträge zur Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz sowie zur Ausnahme vom Küstenschutzstreifen liegen vor. (Siehe Anhang)

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Loading...