Beschlussvorlage - GVLo-0545/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin bestimmt den Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters gemäß § 45 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf den 22.10.2023. Eine mögliche Stichwahl findet am 05.11.2023 statt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Am 14. Mai 2023 ist Herr Hahn verstorben.

 

Die Wahlleitung stellt daher gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V fest.

Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V findet eine Neuwahl statt, wenn ein Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt scheidet. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.

Der Tag der Wahl wird gem. 45 Abs. 3 LKWG M-V von der Vertretung bestimmt. Eine Bürgermeisterwahl muss spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden.

 

Unter Beachtung der erforderlichen Fristen wird als Wahltag für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Loddin der 22.10.2023 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde 2 Wochen später, am 05.11.2023 stattfinden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Loading...