Beschlussvorlage - GVLo-0538/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Loddin zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

11.784.849,47 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

7.210,59 €

Einstellung in die Kapitalrücklage

384,56 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

45.407,17 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

39.724,17 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH

haben den Jahresabschluss der Gemeinde Loddin zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Einstellung in die Kapitalrücklage ergibt sich aus der Korrektur einer Vermögenszuordnung für das Flurstück 455 in der Flur 2.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Loddin zum 31.12.2017 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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